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Kindergeld im Ausland beziehen

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Peter Greyms

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Neuling (30 P.)
Ich bin Deutscher und arbeite als Selbständiger in Deutschland. Zahle also hierzulande meine Einkommensteuer, Umsatzsteuer etc. Mein neu geborener Sohn lebt im EU-Ausland zusammen mit seiner Mutter. Wir sind nicht verheiratet, aber das sollte hoffentlich keine große Rolle spielen. Frage: Kann ich Kindergeld beziehen, wenn mein Kind im Ausland lebt? Wo sollte ich am Besten meinen Wohnsitz anmelden? Bin mal hier, mal dort.

Habe was gehört, dass es als Selbständiger wichtig ist, ob man in Deutschland Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt, simmt das etwa? Nur dann bekäme man auch Kindergeld im Ausland. Ist ja für Selbständige eher selten, dass sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Marius Bach

Marius Bach

Arbeitnehmer
Experte (2130 P.)
Hallo Peter,

am Besten meldest Du Deinen Wohnsitz im EU-Ausland an, sodass Ihr angeben könnt, dass Ihr einen gemeinsamen Haushalt habt. Optimal ist es, wenn das Kind zusammen mit demjenigen in einem Haushalt wohnt, der das Kindergeld beziehen will. Aber meines Wissens ist das kein Muss. Du kannst auch so unter gewissen Umständen Kindergeld erhalten. Wenn es abgelehnt wird, kannst Du Dich an die Widerrufsstelle in Nürnberg wenden. Die könnte dann in der zweiten Runde Deinem Antrag statt geben, aber dann erhält die Mutter direkt das Kindergeld. Ja, das ist als EU-Bürger möglich!

Das mit der Rentenversicherung habe ich auch mal irgendwo gelesen. Und ja, Du hast recht, das ist für Selbständige oft ungewöhnlich. Aber vielleicht lohnt es sich umzusatteln und doch in die staatliche Rentenkasse einzuzahlen. Ich bin mir aber auch nicht 100%ig sicher, ob auch das wirklich ein Muss ist. Wenn Du in Deutschland und NICHT im Ausland Deine Steuern als Selbständiger abführst, dann ist das eigentlich die wichtigste Voraussetzung. Mit der Rente muss ich nochmal prüfen...
Pimpf

P


Arbeitnehmer
Experte (130 P.)
Eine ähnliche Frage habe ich auch zum Thema Elterngeld gestellt, deshalb mische ich mich hier mal mit ein. Also was das mit der Rentenversicherung anbelangt, davon habe ich bislang noch nichts gehört, aber ich kenne mich auch nicht damit aus, wie es bei Selbständigen ist. Jedenfalls ist es immer gut, wenn sich das Kind in Deutschland aufhält und auch dort gemeldet ist, dann laufen die Anträge wesentlich unkomplizierter ab. Wenn wie in Deinem Fall das Kind im EU-Ausland lebt, dann geht das natürlich nicht, aber auch dann habt Ihr Anrecht auf Kindergeld. Notfalls muss es die Mutter beantragen. Sie bekäme dann die Differenz zwischen dem Kindergeld in Deutschland und dem in dem Land, in dem das Kind gemeldet ist.
hasse

H


Arbeitnehmer
Experte (180 P.)
Ich sehe es ähnlich wie Marius: wenn ihr einen gemeinsamen Haushalt habt, wird es wesentlich einfacher sein, an Fördermöglichkeiten zu kommen.


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